Holzpellets
Der Brennstoff der Zukunft
Die Wärmeerzeugung für die Häuser im zweiten Bauabschnitt erfolgt über eine von der ggw bzw. einem Dritten betriebene zentrale Biomasse-Wärmeerzeugungsanlage.
Der Betrieb einer Holzpellet-Heizanlage verringert (gegenüber der klassischen Öl-Heizung) den Treibhauseffekt und hat niedrigere Emissionswerte. Die Beschaffungspreise für die Pellets sind dauerhaft günstig und auch krisensicher, außerdem wird die heimische Wirtschaft unterstützt.
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Allgemeines
Die Baubeschreibung gilt für das Standardhaus. Die Reihenhäuser werden mit Keller ausgeführt. Sie haben ein Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Das Dachgeschoss der Häuser wird standardmäßig als zum dauernden Aufenthalt geeignete Räumlichkeit ausgebaut.
Sonderwünsche bzw. technische Änderungen können anhand einer Sonderwunschliste ausgewählt werden. Darüber hinausgehende Veränderungen sind aufgrund der besonderen Bauweise grundsätzlich nicht möglich. Technische Änderungen und Sonderwünsche müssen im Rahmen der Sonderwunschliste schriftlich zwischen Generalunternehmer und Erwerber vereinbart werden. Sie ist Grundlage für die Abrechnung der Sonderwünsche.
Nicht näher beschriebene Materialien werden von dem Bauträger entsprechend der Gesamtkonzeption ausgewählt und bemustert.
Die Errichtung des Gebäudes einschließlich Entwässerungs- und Landschaftsbauarbeiten erfolgt nach den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung sowie den bauaufsichtlich eingeführten DIN-Vorschriften. Der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109 (nur im Trennwandbereich direkt aneinander gebauter Häuser im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss) ist Vertragsbestandteil. Die Festsetzungen des B-Plans einschl. textlicher Festsetzungen und der Gestaltungssatzung sind zu beachten.
Die Häuser werden im Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz-EEWärmeG 2009) errichtet, der Kellerflur wird beheizt. Die Häuser erfüllen hinsichtlich Ihres Jahresprimärenergiebedarfs und des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 (nach EnEV 2009) vorgegebenen Anforderungen.
Die in den Plänen eingezeichneten Möblierungen, Waschmaschinen, Küchen und Bodenmarkierungen dienen der Orientierung und sind im Kauf- bzw. Angebotspreis nicht enthalten. Die Darstellung von Modellen bzw. Bildvorlagen geben einen Eindruck vom beabsichtigten Erscheinungsbild des Bauvorhabens. Sie sind nicht Vertragsbestandteil. Hiervon abweichende Ausführungen bedürfen keiner Ergänzung unserer Gesamtleistung.
- Die Häuser sind mit einer Vielzahl an Markenfabrikaten ausgestattet. Dazu zählen Fliesen von z. B. Villeroy & Boch, Sanitärobjekte von z. B. Ideal-Standard, Serie San Remo, Armaturen von z. B. Friedrich Grohe, Eurodisc, Elektroschalter von z. B. Gira sowie Tür- und Fensterbeschläge, z. B. Fabrikat Hoppe.
- Bei der Sanitärausstattung werden wassersparende und schallgedämmte Installationen verwendet, z. B. Spartaste an WC’ s.
- Maler-, Tapezierarbeiten, sämtliche Oberböden einschließlich Fußleisten (ausgenommen Böden im Bad und WC) und Terrassen sind Eigenleistungen des Käufers.
- Der von der ggw angebotene bzw. mit dem Käufer abgestimmte Leistungsumfang ist komplett zu erwerben. Eigenleistungen können erst nach der Hausübergabe ausgeführt werden.
- Elastische Fugen dichten Bewegungsfugen ab, die aufgrund unterschiedlicher Baustoffausdehnung angelegt werden müssen. Die elastischen Eigenschaften der Verfugung lassen materialbedingt nach einigen Jahren nach, so dass Versiegelungen der gelegentlichen Wartung, Kontrolle und Erneuerung durch den Nutzer bedürfen. Die Silikon-/ Acryl-/Versiegelungsfugen sind daher von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Alle verwendeten Materialien sind frei von gesundheitsschädlichen Bestandteilen wie z.B.: Formaldehyd, Dioxin, Toluol, Lindan, PCB, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), Asbest u. ä..
- TÜV Zertifizierung „Freiwilliges Bau – Controlling“ durch TÜV SÜD. Die ggw will ihr Qualitätsverständnis unterstreichen und ihren Kunden größtmögliche Transparenz und Sicherheit bieten. Deshalb wurde für die Baumaßnahme in Gelsenkirchen „Am Schloß Horst“ mit der TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe ein Vertrag über Baubegleitendes Qualitätscontrolling abgeschlossen. Dieser Vertrag sichert während der gesamten Bauzeit die Qualität aller Gewerke. Am Ende der von TÜV SÜD durchgeführten Kontrollen und der positiven Bewertung steht das Zertifikat. Bei Hausübergabe wird den Erwerbern der Energiebedarfsausweis bzw. Energiepass ausgehändigt. Gleiches gilt für das Protokoll des Blower-Door-Testes.
ROHBAU
Erdarbeiten
Die Erdarbeiten werden entsprechend der Angaben des vorliegenden Lageplans und des Bodengutachtens sowie aller ergänzenden Angaben des Bodengutachters und des Referats Umwelt der Stadt Gelsenkirchen erfolgen.
Der vorhandene Oberboden bzw. Anschüttung wird abgeschoben und seitlich gelagert, wenn er sich für den Wiedereinbau eignet. Eignet er sich nicht, so wird dieser abgefahren. In diesem Fall wird neuer Oberboden angeliefert und im Gartenbereich eingebaut.
Für die Erstellung des Gebäudes wird die Baugrube ausgehoben. Die Böschungen werden gesichert, ggf. zusätzlich erforderliche Gründungs- und Wasserhaltungsmaßnahmen sind im Leistungsumfang enthalten. Das Aushubmaterial des verdrängten Bauwerkvolumens wird, sofern es geeignet ist, zwischengelagert und für die Verfüllung der Arbeitsräume genutzt oder entsprechend der Außenanlagenplanung innerhalb des Geländes eingebaut. Überschüssiger Boden wird abgefahren.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt entsprechend der jeweiligen behördlichen Auflagen und gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften.
Die Schmutzwasseranschlüsse einschließlich Rückstausicherungen erfolgen an das öffentliche Kanalnetz. Die Leitungen der Häuser werden zusammengefasst und in einem gemeinsamen Stich an den öffentlichen Kanal angeschlossen.
Das Regenwasser wird gemeinschaftlich je Häuserblock (5 EFH) in unterirdischen Rigolen auf den Hausgrundstücken versickert. Der Bereich der Rigolen darf zur Gewährleistung ihrer Funktion weder bebaut, noch befestigt oder mit tief wurzelnden Pflanzen und Bäumen bepflanzt werden (s. hierzu auch Punkt 4.2 und 4.8). Die Kellerlichtschächte werden ohne Anschluss an die Rigolen direkt mittels PVC-Rohre oder Drainagerohr in den Boden entwässert.
Der Waschmaschinenanschluss im Keller einschl. Siphonausführung mit Rückstausicherung (z.B. Fabr. Viega) erfolgt an die Schmutzwasserleitung, ca. 1,00 m unter Kellerdecke, im Bereich der Gebäudedurchführung.
Bodenplatte bzw. Gründung
Bei den Häusern wird die tragende Bodenplatte aus Ortbeton als wasserundurchlässiger Beton nach DIN 1045, Dicke nach statischer Erfordernis, erstellt.
Kellerwände
Die Außenwände gegen Erdreich werden je Häuserblock in wasserundurchlässigem Beton durchgängig ohne Fugen ausgeführt.
Die Haustrennwände - doppelt mit Fuge - (s. auch Punkt 2.5) werden aus Kalksandsteinplanelementen, je nach den statischen Erfordernissen, erstellt. Die Haustrennwand des Kellerflures wird innenseitig tapezierfähig (wie unter Punkt 2.6 beschrieben) gespachtelt.
Außenwände / Haustrennwände in den Geschossen
Die Außenwände werden in Kalksandsteinplanelementen (KSPE), Porenbeton, YTONG - Systemwandelemente, oder YTONG-Modulblöcke erstellt, Dicke der Wände nach statischen Erfordernissen.
Die Haustrennwände werden in KSPE, Dicke der Wände nach statischen Erfordernissen, ausgeführt. Zwischen den Haustrennwänden erfolgt eine schalltechnische Trennung durch Fugen (ca. 5 cm dick) mit Dämmplatten vom Keller bis zum Dach.
Innenwände
Nach Vorgabe der Statik werden die tragenden Innenwände im Keller aus Kalksandsteinplanelementen oder Porenbeton erstellt.
Die Innenseiten der Wände im Kellerflur werden gemäß DIN V 18 550: 2005-04 (Qualitätsstufe 2 - Übersicht der Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen - geglättete Putzoberfläche) tapezierfähig gespachtelt.
Nach Vorgabe der Statik werden die tragenden Innenwände in den Wohngeschossen aus Kalksandsteinplanelementen oder Porenbeton erstellt.
Nichttragende Wände in den Wohngeschossen werden in Gipskartonständerwerk (z. B. Knauf W 112) Dicke ca. 10 cm, doppelt beplankt, aus Porenbeton oder Gipsdielen ausgeführt. Die Wände in den Wohngeschossen, tragende und nichttragende Wände, sind gemäß DIN V 18 550: 2005-04 (Qualitätsstufe 2 - Übersicht der Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen - geglättete Putzoberfläche) tapezierfähig gespachtelt.
Installationsschächte und -wände werden ebenfalls mit Gipskartonplatten verkleidet.
Sonderwunschwände im Dachgeschoss werden in Gipskartonständerwerk ausgeführt.
Keller-, Erd- und Obergeschossdecken
Vorgesehen ist der Einbau von Stahlbeton-Filigran-Fertigdecken mit Aufbeton gemäß Statik. Die Deckenuntersichten sind glatt ausgeführt. Die Fugen zwischen den Platten (außer Kellerräume) werden glatt verspachtelt.
Dachschrägen und Decken im Dachgeschoss werden mit Gipskartonplatten verkleidet und tapezierfähig gemäß DIN V 18 550: 2005-04 (Qualitätsstufe 2 - Übersicht der Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen - geglättete Putzoberfläche) gespachtelt.
Dachstuhl
Die konventionelle Zimmererausführung besteht aus Bauholz S 10, Schnittklasse A/B, gem. DIN 68800 imprägniert, sowie innenseitig mit entsprechender Wärmedämmung (Mineralfaserdämmschicht) und einer Dampfsperre innerhalb des Dachaufbaus (Schräge/Dachsparren) versehen.
Die gesamte Holzdachkonstruktion wird nach den anerkannten Regeln der Technik und den Brandschutzbestimmungen zimmermannsmäßig erstellt. Aussteifung der Dachkonstruktion durch z.B. BMF - Windrispenband. Verankerung der Dachkonstruktion mit dem Giebelmauerwerk durch Giebelanker o.ä. Verbindungsmittel gemäß Statik.
Dachkonstruktion
Pfetten- bzw. Sparrendachkonstruktion (Satteldach, Dachneigung ca. 38º) nach Statik aus Nadelholz, imprägniert - Wärmedämmung gemäß Energienachweis.
Dachrinnen und Fallrohre
Die vorgehängten halbrunden Dachrinnen und Fallrohre sind aus Zink mit Anschluss an das Rigolensystem (s. auch Punkt 2.2) vorgesehen.
Ortgänge und Traufen
Die Traufenverkleidung einschließlich Farbgebung erfolgt gemäß Gestaltungssatzung. Die Konstruktion besteht im Wesentlichen aus sichtbarer Schalung und der Ortgangpfanne gemäß Detailplanung.
Dachöffnungen
Dachdurchführungen für Rohrentlüftung etc. werden mit Systembauteilen ausgeführt.
Dachflächenfenster entsprechen den Anforderungen des Energienachweises, die Anzahl und Größe richtet sich nach den Vorschriften der BauONRW sowie den Vorgaben der Baugenehmigung (insbesondere Belichtung, Fluchtfenster usw.).
Dachdeckung
Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen einschließlich Unterspannbahn auf Konter- und Traglattung. Die Dachflächen werden im Farbspektrum rot nach Festlegung des Bauträgers und Vorgabe der Gestaltungssatzung eingedeckt.
Fassade
Außenputz
Die Außenwände erhalten einen Außenputz als Wärmedämmverbundsystem mit hellem Mineralputz gemäß Wärmeschutznachweis und DIN-Vorschriften. Der Fassadenansatz richtet sich nach der Höhenplanung der Gebäude und der Außenanlagen. Teilflächen werden bei einer Vielzahl der Häuser mit Verblendriemchen entsprechend den Ansichtsplänen und der Gestaltungssatzung verkleidet.
Abluftöffnung mit Lamellenklappe für den Anschluss eines Dunstabzuges in der Küche.
Fenster / Fenstertüren / Hauseingangstür
Fenster- und Fenstertüren
In senkrechten Wänden befindliche Fenster- und Türöffnungen des Erd-, Ober- und Dachgeschosses erhalten Fenster bzw. Fenstertürelemente aus Kunststoffprofilen (innen und außen: weiß) einschließlich Wärmeschutzglas mit verdeckt liegenden Einhand-Beschlägen mit Pilzkopfverriegelung, z. B. Fabrikat Hoppe, Serie Verona (außer Keller- und Dachflächenfenster).
- Bad- und WC-Fenster erhalten Ornamentglas z.B. "Mastercarré", nach Wahl des Bauträgers.
- Die Fenster- bzw. Fenstertüren im Wohnbereich erhalten Drehflügel bzw. Dreh-Kippflügel (einflügelig: Dreh-Kippflügel - zweiflügelig: als Stulpflügelkonstruktion ohne Setzpfosten 1 Dreh-, 1 Dreh-Kippflügel). Aufteilung und Aufschlag der Fenster nach den Ansichtplänen. Die Terrassentür mit äußerem Griff (Schnapper).
- Sämtliche Fenster und Fenstertüren im EG (außer Hauseingangstür) haben Kunststoffrollladen mit Kurbelantrieb. Sämtliche senkrechten Fenster im OG und DG erhalten aufgesetzte Kunststoff-Rollladenkästen als Vorbereitung für evtl. späteren Rollladeneinbau. Rollladen im Ober- und Dachgeschoss bzw. Elektro-Rollladen können gemäß Sonderwunschliste ausgewählt werden. Die Dachflächenfenster (VELUX Kunststoff) haben keine Rollladen.
- Die Rollladenkästen stehen nach innen in den Raum hinein.
Kellerfenster und Kellerlichtschächte
Die Kunststoff Kellerfenster sind Systemkellerfenster einschließlich Wärmeschutzglas mit Einbaurahmen für Stahlbetonwände und mit Dreh-Kippbeschlag.
Für die Kellerlichtschächte sind Kunststoffelemente mit verzinktem Abdeckrost mit Wandabstand einschl. Entwässerung vorgesehen.
Hauseingangstür
Die Haustür besteht aus Kunststoffprofilen (innen und außen: weiß) mit verdeckt liegenden Beschlägen, Innendrücker Alu, silberfarbig, sowie Handhabe außen aus Edelstahl. Die Türfüllung aus einem Kunststoffpaneel erhält einen senkrechten Lichtausschnitt mit Wärmeschutz-Verbundsicherheitsglas, profilierte Glasfüllung, z.B. Mastercarré oder Klarglas. (Standardausführung nach Wahl des Bauträgers).
Andere Türvarianten in Kunststoff gemäß Bemusterung sind als Sonderwunsch möglich. Die Gestaltungssatzung ist hierbei zu beachten.
Die Haustüren verfügen über eine 3-Band-Aufhängung, 3-fach Verriegelung sowie Ausstattung mit Profilzylinder und 3 Schlüsseln.
Fensterbänke
Die Außenfensterbänke werden einheitlich z.B. aus einbrennlackierten Aluminiumprofilen (Farbe nach Wahl des Bauträgers) mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung ausgeführt.
- Die Innenfensterbänke bestehen aus z.B. Granit Bianco Sardo, Micro-Marmor, 2 cm dick, Kanten gefasst, vordere Kantenfläche voll, zwei Seitenflächen teilweise sichtbar. Die Oberfläche ist fein geschliffen. Die Verlegung erfolgt im Mörtelbett, ca. 3 cm vor dem Innenputz stehend. Fugen zwischen Fensterbank und Blendrahmen werden dauerelastisch geschlossen.
- Im Bad und WC werden Wandfliesen als Fensterbank verklebt.
- Bodentiefe Fenster und Türen an der Terrasse erhalten keine Innenfensterbank, außen eine Alu-Beton-Riffelbank, z.B. System Hengste.
Briefkasten / Hausnummer
Briefkasten und Hausnummernschild sind im Leistungsumfang nicht enthalten.
AUSBAU
Innentreppen
Die Konstruktion der Innentreppe besteht aus einer offenen Zweiholmtreppe (schallentkoppelte Stahlkonstruktion oder Stahlharfenkonstruktion einschl. Transportgrundierung), Trittstufen aus Buche massiv (Qualität keilgezinkt A/B), fertig endbehandelt, Stufen mit Wandabstand, Stufenbefestigung geschraubt; einseitiger Handlauf, rund in Buche massiv auf Wandabstandhalter; Geländer einschließlich Brüstungen erhalten senkrechte Füllstäbe. Während der Bauzeit sind Baustufen als Provisorium vorgesehen.
Die Stahlkonstruktion wird mit einer Transportgrundierung geliefert. Die komplette Endlackierung und Bearbeitung der Treppenkonstruktion erfolgt in Eigenleistung durch den Erwerber nach Hausübergabe.
Weitere Stufenvarianten oder Setzstufen zur Gestaltung geschlossener Treppenläufe sind gegen Aufpreis gemäß Sonderwunschliste möglich.
Elektroinstallation
Allgemein
Zählerschrank und Sicherungen im Keller. Separate Stromkreise für Herd, Spül-, Waschmaschine sowie Trennung der Schalter und Steckdosen nach der Elektroplanung, Schalter und Steckdosen im Flächenprogramm, Fabrikat z.B. Gira System 55, Farbe: reinweiß.
Telefon und Breitbandkabel
Das Haus wird an das Breitbandkabelversorgungsnetz der Marienfeld Multimedia GmbH angeschlossen. Der Erwerber verpflichtet sich, in den Breitbandkabel-Anschlussvertrag mit der Marienfeld Multimedia GmbH einzutreten.
Weiterhin können von der Marienfeld Multimedia GmbH Telefon- und Internetdienste bezogen werden. Verträge für Telefon- und Internetdienste sind zwischen dem Erwerber und der Marienfeld Multimedia GmbH zu schließen.
Leerrohre mit Zugdraht für Telefon- und Fernsehanschlüsse werden vom KG-Übergabepunkt zu den geplanten Leerdosen im Haus (siehe nachfolgende Raumbelegung) unter Putz verlegt. Die Verlegung im Keller erfolgt auf Putz.
Sanitäreinrichtung
Kalt- und Warmwasserleitung sowie Heizungsleitungen
Über die zentrale Leitungstrasse die vom Heizhaus durch alle Häuser bis zum letzten Verbraucher führt, wird jedes Haus mit Wärme sowie Kalt- und Warmwasser versorgt. Eine Zirkulationsleitung für das Warmwasser ist ebenfalls Bestandteil der Trasse. Diese Leitungstrasse ist an der Kellerdecke angebracht.
Die Übergabe der Wärme sowie des Kalt- und Warmwassers von dem Betreiber der Wärme- und Wasserversorgungsanlage (siehe nachfolgenden Punkt 3.4) an den einzelnen Hauseigentümer erfolgt an den in dem jeweiligen Einzelgebäude befindlichen Absperr- oder Regelorganen. Bis zu den Absperr- oder Regelorganen sind die Leitungen nicht Kaufgegenstand und verbleiben im Eigentum des Betreibers (siehe nachfolgenden Punkt 3.4).
Der Warmwasserverbrauch jedes Hauses wird mit 2 Warmwasserzählern gemessen. Ein Warmwasserzähler befindet sich im Bad im OG, der andere in der Wand zwischen Küche und Flur.
Die Warmwasserzirkulation wird bis zu den Warmwasserzählern geführt.
Alle Rohrleitungen werden in Kupfer- oder Kunststoffrohr ausgeführt.
Im Keller werden jeweils Wasserzähler und entsprechende Absperrorgane für das Gebäude montiert. Kalt- und Warmwasserleitungen werden gedämmt.
- Kaltwasseranschluss in der Küche mit Eckventilen, für Spültisch.
- Kaltwasseranschluss im Gäste-WC für WC und Handwaschbecken.
- Kaltwasseranschluss im Bad für Wanne, Dusche, WC und Waschtisch.
- Kaltwasseranschluss für die Waschmaschine im Keller.
- Warmwasseranschluss im Bad für Wanne, Dusche und Waschbecken.
- Warmwasseranschluss in der Küche und im Gäste- WC
- Waschmaschinenzapfventil mit Schlauchverschraubung verchromt im Kellergeschoss.
- Hebeanlage oder Sockel nach Wahl des Bauträgers für Waschmaschine und Trockner, falls entwässerungstechnisch erforderlich.
Entwässerung (innen)
Die Abwasser- und Entlüftungsleitungen werden in HT – Kunststoffrohren ausgeführt.
Die Abwasserleitungen werden an das öffentliche Entwässerungsnetz angeschlossen.
Die Entlüftung der Abwasserleitung wird bis über Dach geführt (entsprechend DIN 1986-100), mit Ablufthaube bzw. Ziegelformteil mit innerer luftdichter Ausführung.
Sanitäre Einrichtungen als Vorwandinstallation
Gäste-WC, Erdgeschoss
- 1Hänge-WC (Tiefspüler) aus Porzellan, z.B. Fabrikat: Ideal Standard, Serie San Remo, Farbe weiß, nach Mustervorlage mit Einbauspülkasten, Fabrikat z.B. Geberit mit Spartaste und Schalldämmung
- 1Ringsitz mit Deckel aus Kunststoff, Farbe: weiß
- 1Handwaschbecken aus Porzellan, Größe 45 x 36 cm, z.B. Fabrikat Ideal Standard, Serie San Remo, Farbe: weiß,
- 1Einhebel-Waschtischbatterie Fabrikat: z.B. Friedrich Grohe, Eurodisc, verchromt, in wassersparender Ausführung
- Eckventile verchromt
- Röhrengeruchsverschluss verchromt
Küche, Erdgeschoss
Zu- und Abläufe für Spüle und Spülmaschine einschließlich Absperrventile.
Die Lieferung und Montage der Spültischarmatur und des Siphons ist nicht enthalten.
Badezimmer, Obergeschoss
- 1 Stahl-Einbauwanne Firma z. B. Bette, Modell Betteform, 170 x 75 cm, weiß emailliert einschließlich verchromter Ab- und Überlaufgarnitur, Fabrikat z.B. Multiplex
- 1 Einhebel-Wannenfüll-Brausebatterie mit flexiblem Schlauch, Handbrause und Drehablaufgarnitur, Fabrikat: z.B. Friedrich Grohe, Eurodisc, verchromt
- 1 Stahl-Einbauduschtasse, z. B. Firma Bette, Modell Betteform, Größe 90 x 75 cm oder 80 x 80 cm, weiß emailliert einschließlich verchromter Ab- und Überlaufgarnitur, Fabrikat z.B. Multiplex
- 1 Einhebel Brausebatterie mit flexiblem Schlauch, Handbrause und Drehablaufgarnitur, Fabrikat: z.B. Friedrich Grohe, Eurodisc, verchromt
- 1 Hänge-WC (Tiefspüler) aus Porzellan, z.B. Fabrikat: Ideal Standard, Serie San Remo, Farbe weiß, nach Mustervorlage mit Einbauspülkasten, Fabrikat z.B. Geberit mit Spartaste und Schalldämmung
- 1 Ringsitz mit Deckel aus Kunststoff, weiß
- 1 Waschtisch aus Porzellan, ca. 55 x 45 cm, Fabrikat: z.B. Ideal Standard, Serie San Remo, Farbe weiß
- 1 Einhebel-Waschtischbatterie, Fabrikat: z.B. Friedrich Grohe, Eurodisc verchromt in wassersparender Ausführung
Röhrengeruchsverschluss und Eckventile verchromt
Badewannen- und Duschtassenträger aus Polystyrol senkrecht ohne Untertritt
Weitere Varianten sind als Sonderwunsch wählbar.
Heizung, Warmwassererzeugung
Zentrale Heizung
Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine von der ggw bzw. einem Dritten betriebene zentrale Biomasse-Wärmeerzeugungsanlage. Der Betreiber dieser Anlage stellt den Eigentümern der Häuser 21-30 gemäß eines zwischen dem Betreiber und den einzelnen Eigentümern zu schließenden Versorgungsvertrages Wärme zur Verfügung.
Als Brennstoff werden Holzpellets verwendet. Im Heizhaus integriert befindet sich neben der Heizanlage ein Pelletslagerraum. Das zentrale Heizhaus verfügt über einen eigenen Zugang zu Wartungszwecken. Das Abgas wird über einen Schornstein am Giebel des Hauses Nr. 25 bis über Dach geführt.
Warmwassererzeugung
Die Warmwassererzeugung erfolgt ebenfalls zentral im Heizhaus mittels eines ausreichend dimensionierten Warmwasserspeichers, der von der ggw oder einem Dritten betrieben wird. Der Betreiber der Anlage stellt den Eigentümern der Häuser 21-30 gemäß eines zwischen dem Betreiber und den einzelnen Eigentümern zu schließenden Versorgungsvertrages Warm- und Kaltwasser zur Verfügung.
Die Dämmung der Leitungen erfolgt nach EnEV.
Zählung
Die Zählung des warmen Wassers erfolgt je Haus über zwei Warmwasserzähler, die Zählung der Heizwärme über einen Wärmemengenzähler je Haus.
Heizkörper
Die Wärmeerzeugung erfolgt für Kellerflur, EG, OG und Dachgeschoss mit profilierten Ventilkompakt Heizkörpern aus Stahl, Fabrikat z.B. Kermi oder Zander einschließlich Thermostatkopf, z.B. Fabrikat Heimeier oder Danfoss und absperrbarer Ventilgarnitur.
Wand- und Deckenoberflächen / Fliesen
In allen Räumen werden die Wände nach Erfordernis verspachtelt und erhalten eine tapezierfähige Oberfläche gemäß DIN V 18 550: 2005-04 (Qualitätsstufe 2 - Übersicht der Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen - geglättete Putzoberfläche). Kellerwände und -decken werden nicht verputzt oder verspachtelt. Wände am Treppenabgang zum Keller und Kellerflur werden gespachtelt (Qualitätsstufe 2, wie oben beschrieben). Gipskartonverkleidungen von Installationsschächten und -kanälen in tapezierfähiger Oberfläche (Qualitätsstufe 2, wie oben beschrieben) tapezierfähig gespachtelt. Die Schrägen im Dachgeschoss erhalten eine tapezierfähige Innenverkleidung (Qualitätsstufe 2, wie oben beschrieben).
Wandfliesen Gäste-WC
- Keramische Wandfliesen, z. B. Fabrikat Villeroy & Boch, 250 x 200 mm, Farbe: weiß - glänzend, hochkant verlegt, umlaufend türhoch, nach Mustervorlage; Materialpreis 17,50 €/m² inkl. 19 % MwSt. Fliesenfuge weiß. Oberhalb der Fliesen ist die Wandfläche tapezierfähig.
- Außenecken mit Kunststoffprofil, z. B. Fabrikat Fa. Schlüter, Jolly oder glw.
- Elastische Fugen in jeder Ecke und an allen Einrichtungsgegenständen, Farbe weiß.
Wandfliesen Bad
- Keramische Wandfliesen, z. B. Fabrikat Villeroy & Boch, 250 x 200 mm, Farbe: weiß - glänzend, hochkant verlegt, umlaufend türhoch, Materialpreis 17,50 €/m² inkl. 19 % MwSt. Fliesenfuge weiß. Vor Verlegung ist im Spritzwasserbereich der Wanne und Dusche eine Abdichtung vorzusehen.
- Außenecken mit Kunststoffprofil, z.B. Fabrikat Fa. Schlüter, Jolly oder glw.
- Elastische Fugen in jeder Ecke, Farbe weiß.
- Weitere Fliesenausführungen sind als Sonderwunsch wählbar.
Bodenbeläge / Fliesen
- Bodenfliesen Bad, Gäste-WC
- Keramische Bodenfliesen, z. B. Fabrikat Villeroy & Boch, nach Mustervorlage, 200 x 200 mm, Farbe weiß matt, Materialpreis 17,50 €/m² inkl. 19 % MwSt.
- Fliesenfuge grau, auf Kreuzfuge parallel zur Wand verlegt.
- Elastische Anschlussfugen, Farbe grau.
Fußboden
Im Erd-, Ober- und Dachgeschoss wird schwimmender Zementestrich mit erforderlichen Trenn- bzw. Dämmschichten im Keller Estrich auf Trennlage ausgeführt.
Oberböden in den Wohnräumen sind in Eigenleistung (außer Bad u. WC) nach Hausübergabe zu erbringen.
Innentüren
Die Holzumfassungszargen einschließlich Türblättern (Baurichtmaß Höhe 2,125 m) Tür-Fabrikat: z. B. Ringo erfolgen in fertiger, beschichteter Oberfläche Buche (Dekorfolie), Kanten foliert, Schloss BB-gelocht, Alu-Beschläge silberfarbig, Rosettendrückergarnitur, Fabrikat z.B. Hoppe Serie Verona oder glw.
Die Türen zum Keller/Kellerflur mit Baurichtmaß Höhe 2,00 m weisen die Klimaklasse II auf.
Tapezierarbeiten
Tapezierarbeiten einschließlich aller Vorarbeiten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind in Eigenleistung der Erwerber nach Hausübergabe zu erbringen. Sollten Wände nicht tapeziert und statt dessen gestrichen werden, sind dabei die hierfür erforderlichen Vorarbeiten, wie z.B. das Anbringen eines Malervlies, vom Erwerber durchzuführen.
Malerarbeiten
Sämtliche Malerarbeiten einschließlich aller Vorarbeiten sowie die Lackierung der Stahlkonstruktion der Innentreppe (s. auch Punkt 3.1) mit Ausnahme der Transportgrundierung gehören nicht zum Leistungsumfang der Verkäuferin und sind in Eigenleistung der Erwerber nach Hausübergabe zu erbringen.
Bauendreinigung
Vor Übergabe wird eine Bauendreinigung (besenrein) und Glasreinigung (Fenster u. Haustür) durchgeführt.
Blower Door Messung
Überprüfung der Luftdichtigkeit aller Gebäude vor Übergabe an die Erwerber.
AUSSENANLAGE / GARTEN
Allgemeines
Die Erdarbeiten werden entsprechend der unter Punkt 2.1 (Erdarbeiten) gemachten Angaben ausgeführt.
Die Höhenlage der Freiflächen richtet sich nach der Außenanlagen- und Entwässerungsfachplanung.
Zur Einbindung der Gebäude und Freiflächen wie auch zu den bestehenden Nutzungen an den Außenrändern kann es erforderlich sein, dass auf den Grundstücken Auf- und Abböschungen erstellt werden. In Randlage zu benachbarten Grundstücken können diese Böschungen zum Teil durch Stützeinrichtungen soweit erforderlich (Stützmauern, Kantensteine, Palisaden u. ä.) ergänzt werden.
Die Leistungen im Außenbereich der Grundstücke beinhalten die Herstellung aller Pflasterflächen sowie das erstmalige Anfüllen des Grundstücks mit Boden.
Böschungen wie auch Stützeinrichtungen sind vom jeweiligen Erwerber entschädigungslos zu dulden.
Pflasterflächen
Eine Pflasterung einschließlich Unterbau ist vorgesehen für den Zugang zu den Häusern (Anliegerweg zu den Häusern) und den PKW- Stellplätzen, bestehend aus Betonsteinpflaster nach DIN 18 501, Format 20 x 10 x 8 cm, Farbe anthrazit oder mehrfarbig abgesetzt nach Wahl des Bauträgers.
Zusammengefasste Zufahrten und Stellplätze auf gemeinschaftlich genutzten Stellplatzanlagen (Carports) werden ohne trennende Einfassungen an der Grundstücksgrenze durchgehend gepflastert.
Die Regenwasser-Entwässerung aller Wege erfolgt unmittelbar ins Gelände oder mittels Einleitung in unterirdisch angeordnete Rigolen als Gemeinschaftsanlagen je Häuserblockblock, jeweils 5 EFH (s. hierzu auch Punkt 2.2).
Stufen
Gemäß Höhenplanung ist keine oder maximal eine Stufe am Hauseingang vorgesehen. Die Stufenausbildung erfolgt als Betonblockstufe (Betonwerkstein). Die Stufe (Farbe anthrazit) kann farblich vom Pflaster abweichen.
Spritzschutzstreifen
Der Einbau von Spritzschutzstreifen erfolgt in Kontaktbereichen zwischen Gebäude und Oberbodenflächen (Breite ca. 40 cm entsprechend Lichtschachtbreite, Einfassung durch Kantenstein, Füllung mit Grobkies). Der mechanische Schutz erfolgt durch Einbau einer Noppenbahn o. ä.
Im Bereich der vom Erwerber zu erstellenden Terrasse ist der Einbau einer Noppenbahn, jedoch kein Spritzschutzstreifen vorgesehen (über gesamte Hausbreite).
Müllstellplatz je EFH
Die Müllstellplätze pro Haus werden im Bereich des rückwärtigen Gartenweges angeordnet. Als Material werden quadratische Betonplatten oder die Pflasterung wie zuvor beschrieben inklusive Unterbau verwendet. Die Einfassung erfolgt gemäß Gestaltungssatzung und nach Vorgabe des Bauträgers.
Höhengestaltung / Böschungen / Stützelemente
Höhenunterschiede zwischen den Grundstücken des Neubaugebietes sowie zwischen dem Neubaugebiet und den bestehenden Nutzungen der angrenzenden Anliegergrundstücke werden in der Regel durch Böschungen ausgeglichen. Bei Randlage zu Anliegergrundstücken müssen sich die Böschungen aus rechtlichen Gründen komplett auf dem Neubaugrundstück befinden.
Durch Böschungen können an den Randbereichen der Gartenflächen ca. 0,30 bis 1,00 m breite Streifen, die nicht als ebenes Gartenland zur Verfügung stehen, entstehen. Üblicherweise werden diese Bereiche für die Anpflanzung von Grenzhecken genutzt.
Falls erforderlich werden ergänzende Stützelemente wie Stützmauern o. ä. eingebaut.
Bodenauftrag / Geländemodellierung
Lockerung des Unterbodens vor Auftrag des Oberbodens durch einmaliges Aufreißen in Maschinenarbeit.
Andeckung mit Oberboden in 20 bis 30 cm Stärke in Maschinenarbeit, dabei Herstellung eines Grobplanums. Im Bereich der zukünftigen Terrasse (Eigenleistung des Erwerbers) wird kein Mutterboden aufgebracht.
Alle weiteren Arbeiten wie z. B. der Einbau weiterer Stützelemente zwischen den Grundstücken, Herstellung des Feinplanums, Maßnahmen zur Bodenverbesserung oder Wasserableitung sowie die Begrünung durch Rasen oder Gehölze sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs der ggw.
Nach Baumaßnahmen benötigt jeder Boden im Regelfall eine Regenerationszeit von einem bis zwei Jahren bis zur Erlangung der vollständigen Bodenfunktion. Pfützenbildung und Staunässe nach Regenfällen sind in dieser Zeit üblich und kein Hinweis auf mangelnde Bodenqualität.
Rigolen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 51 a Landeswassergesetz und der Regelungen im Bebauungsplan besteht die Verpflichtung, das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern. Für die Versickerung des Niederschlages werden Versickerungsanlagen als Gemeinschaftsanlagen angelegt. Anlage und Betrieb dieser Anlagen werden über eine wasserrechtliche Erlaubnis geregelt, die von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen erteilt wird und an die Erwerber weitergegeben werden muss. Die nachfolgend beschriebenen Versickerungsanlagen auf den Grundstücken müssen dauerhaft erhalten werden und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Für die Häuser 21 – 30 wird im hinteren Gartenbereich eine gemeinschaftliche Mulden-Rigolen-Versickerungsanlage angelegt. Sie erstreckt sich über die 10 angeschlossenen Reihenhausgrundstücke und erhält an beiden Enden und in der Mitte jeweils einen Spül- und Kontrollschacht. Die Mulden-Rigolen-Versickerungs-anlage besteht aus einem unterirdischen und einem oberirdischen Teil. Unter der Erde liegt eine Rigole aus Filterkies, die mit einem Geotextil ummantelt ist und in der von Schacht zu Schacht ein Sickerrohr verläuft. Oberirdisch (über der Rigole) liegt eine mit Rasen begrünte Bodenmulde. Das Niederschlagswasser von den Dach-flächen der Wohngebäude, der Carports und des Zentralheizhauses wird über Rohrleitungen, die an die Spül- und Kontrollschächte angeschlossen werden, in die Rigole eingeleitet. Ebenfalls an die Spül- und Kontrollschächte angeschlossen wird die Entwässerung der seitlichen Stellplätze (zu Haus 22 und 29), die über eine Rinne und einen Einfachabscheider entwässert werden sollen. Das Niederschlagswasser von den Terrassen, den hinteren Müllstellplätzen und dem Weg B soll oberflächlich zu der über der Rigole angelegten Mulde fließen und darüber versickern. Die Grund-stücke werden daher oberflächlich so angelegt, dass die Versickerungsmulde den Tiefstpunkt bildet (s. hierzu auch Punkt 2.2).
Anliegerwege
Die Pflasterung des Anliegerweges vor den Häusern erfolgt mit Betonsteinpflaster, Farbe wie vor beschrieben. Alle darüber hinaus vorgesehenen Fußwege werden als wassergebundene Wegeflächen ausgeführt.
Zäune
Zäune sind im Leistungsumfang nicht enthalten.
Terrasse
Der Unterbau der Terrassen wird mit Recyclingmaterial (3 x 4 m, ca. 15 cm stark) hergestellt. Die Terrassen und Sichtschutzwände zwischen den Terrassen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Carports
Im Bereich der Wendehammer sind Gemeinschaftscarportanlagen vorgesehen. Sie werden entweder als Holzkonstruktion oder als Stahl/Aluminiumkonstruktion mit dunkler Dacheindeckung errichtet. Die Bodenflächen werden gepflastert (Farbe nach Wahl der ggw). Die Carports werden in die Rigolen entwässert.
