SARS-CoV-2-Virus – Erreichbarkeit der ggw

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Ausbreitung des Corona-Virus, gilt es das gesundheitliche Risiko einzudämmen und die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Soziale Kontakte sind daher möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Sowohl der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Schutz unserer Mieterinnen und Mieter hat für die ggw höchste Priorität. Um dahingehend weitere Infektionen so gut wie möglich zu vermeiden, hat die ggw beschlossen, die Geschäftsstelle bis auf Weiteres für den allgemeinen Kundschaftsverkehr zu schließen. Persönliche Gespräche sind in dieser Zeit nur nach vorheriger Terminabsprache in dringenden Fällen möglich.

Die Erreichbarkeit der ggw bleibt bis auf Weiteres gewährleistet. Die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden werden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen und bearbeitet. Das ggw-Team arbeitet mit Hochdruck daran, dass alle Anfragen möglichst zügig bearbeitet werden, so dass sich unsere Mieterschaft weiterhin bei uns gut aufgehoben fühlt.

Telefonische Erreichbarkeit: 0209 / 706 – 0

Mo.-Mi.: 8:00 bis 17:00 Uhr
Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 8:00 bis 14:00 Uhr

Reparaturannahme: 0209 / 706 – 1033
Wohnungsvermietung: 0209 / 706 – 1064
Notruf:
(außerhalb der Öffnungszeiten) 0173 / 53 09 900

Alle Informationen unter: www.ggw-gelsenkirchen.de

Schonfrist für betroffene Mieterinnen und Mieter

Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus wirkt sich zunehmend auch auf den Wirtschaftskreislauf aus. Viele Beschäftigte erleiden hierdurch plötzlich hohe und unerwartete Einkommensverluste. Dies trifft sowohl viele selbständig Tätige als auch viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Wir nehmen an, dass selbst die Auszahlung von Kurzarbeitergeld sich angesichts der dramatischen Entwicklung der letzten Tage erheblich verzögern wird, von den Auswirkungen für Selbständige ganz zu schweigen.

Die Einkommensausfälle haben demnach eine erhebliche Auswirkung auf die Zahlungsfähigkeit vieler Menschen. Hierzu Harald Förster, Geschäftsführer der ggw: „Wir sind uns der schwierigen Situation bewusst, in die viele unserer Mieterinnen und Mieter ohne eigenes Verschulden geraten sind. Prinzipiell werden die Wohnkosten zwar durch staatliche Transferleistungen abgedeckt, wir gehen aber davon aus, dass die Fülle der Anträge hier zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung führen kann. Darum wollen wir denjenigen, die bedingt durch die wirtschaftliche Lage von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeitergeld betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen.“

Mieterinnen und Mieter, die auf Grund der Corona-Pandemie nachweisbar aktuell nicht in der Lage sind, ihre Miete in voller Höhe zu zahlen, bitten wir, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden dann durch Stundung der Miete und Ratenzahlungsvereinbarung gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden einen Weg finden, wie wir mit dieser Situation umgehen können. Wir werden den Betroffenen ausreichend Zeit einräumen, Lohnersatzleistungen zu beantragen und werden bis zur Auszahlung dieser Lohnersatzleistungen auf Kündigungen und Räumungen wegen Zahlungsverzugs verzichten.

„Um Hilfe leisten zu können, appellieren wir an alle Betroffenen sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Die ggw ist stets bemüht, für jeden einzelnen von Ihnen eine passende Lösung für das Problem zu finden.“, ergänzt Stefan Eismann, Leiter der Hausbewirtschaftung.

Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen der soziale Zusammenhalt in unserer Stadt sowie das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Mieterinnen und Mieter sowie unserer Belegschaft an erster Stelle.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien, dass Sie alle gesund bleiben!


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