Wegfall der Umlagefähigkeit für Kabelgebühren ab dem 1. Juli 2024

Gelsenkirchen, 12. April 2024. Bisher bezahlte man als Mieter den Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung mit. Am 1. Juli 2024 wird dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“ abgeschafft.

Bisher bezahlte man als Mieter den Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung mit. Am 1. Juli 2024 wird dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“ abgeschafft. Was bedeutet diese Änderung bei den Kabelgebühren für Sie? Bisher konnten Vermieter bei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamem Kabelanschluss die Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Betroffene Miethaushalte wurden von der ggw per Post benachrichtigt. Sie haben nun die Wahl: Wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchten, müssen Sie zum 1. Juli 2024 einen individuellen Vertrag mit einem TV-Versorger Ihrer Wahl abschließen. Die Kabelgebühren zahlen Sie dann direkt an den Anbieter. Wird Ihre Wohnung aktuell von Gelsen-Net versorgt, wird Gelsen-Net Ihnen ein Angebot machen. Über die Angebote von Gelsen-Net können Sie sich unter einfachdranbleiben.de informieren.

Vorsicht vor sogenannten „Medienvertretern“
Unseriöse Anbieter nutzen die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs aus, um Verbraucher unter Druck zu setzen: Sie drohen damit, den Kabelanschluss abzuschalten, warnen vor „Schwarzsehen“ und drängen Verbraucher an der Haustür oder am Telefon dazu, vorschnell oft überteuerte Verträge abzuschließen. Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, unterschreiben Sie nichts und lassen Sie schon gar nicht diese „Medienvertreter“ in Ihre Wohnung! Sagen Sie bei unerwünschten Werbeanrufen niemals „ja“, sondern legen Sie einfach auf.


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